(1) |
Die Anwärter müssen (1) eine ID/Reisepass
mit eigenem Foto; und (2) das
Musikinstrument (mit Ausnahme
des Piano für Pianoklassen Musikprüfung), und
einen Schreibstift
(für die theoretische Prüfung)
zur Prüfung bringen. Anwärter deren ID/Reisepass kein
eigenes Foto trägt sollten andere gültige Ausweise (z.B.
Führerschein, Studentenausweis) mit dem selben Namen der
auf dem Prüfungsanmeldungsformular angeführt ist, mit
sich bringen. |
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(2) |
Die Anwärter müssen zum Prüfungsort/zentrum mindesten
15 Minuten vor der festegesetzten Prüfungs Startzeit
erscheinen und sich beim diensthabenden Beamten/Zertifizierten
Prüfer melden. Zuspätkommenden wird es nicht erlaubt an
der Prüfung teilzunehmen. |
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(3) |
Für Prüfungen die einen Begleiter erfordern müssen die
Anwärter ihre eigenen Begleiter bereitstsellen (der
Zertifizierte Prüfer der Komission wird nicht als
Begleiter agieren) welche sich nur während ihres
Auftrittes im Raum befinden werden. Der Begleiter
sollte ebenfalls 15 Minuten vor der festegesetzten
Prüfungs Startzeit am Prüfungsort/zentrum erscheinen. |
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(4) |
Die Prüfung wird in Deutsch abgehalten (im Wiener
Prüfungszentrum) und in Englisch (in Prüfungszentren
anderer Länder). Jedoch kann das Prüfungsadministrations
Büro in verschieden Ländern erlauben dass die Prüfung in
einer anderen Sprache abgehalten wird. Sie werden darauf
hingewiesen mit ihrem lokalen Prüfungsadministrations
Büro In Kontakt zu treten betreffend der
Spracherdordernisse. Die Anwärter werden darauf
hingewiesen das zugehörige Unterrichtsprogramm zu
studieren und sich mit dem Fachvokabular betreffend
scales und arpreggios vertraut zu machen und vor allem
mit dem Hörtest. |
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(5) |
Für die praktische Musikprüfung, die Anwärter sollten
sicherstellen dass ihre Musikinstrumente enstprechend
gestimmt sind bevor Sie den Prüfungsraum betreten. |
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(6) |
Wenn eine Prüfungssession auf Grund von schlechtem
Wetter oder eines anderen unvorhersehbaren Ereignisses
oder einer anderen höheren Gewalt abgesagt werden muss,
werden die betroffenen Anwärter vom Datum, Uhrzeit und
Ort der neu angesetzten Session zu einem späteren
Zeitpunkt informiert. |
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(7) |
Den Anwärtern ist es nicht gestattet irgendeinem
Zertifizierten Prüfer, egal ob direkt ode indirekt,
einen Vorteil oder sonstige Sachzuweisungen anzubieten
da dieser Vorgang als Korruption gewärtet wird und dies
eine strafbare Handlung ist. Den Anwärtern ist es nicht
gestattet die Zertifizierten Prüfer betreffend Ihrer
Prüfungsergebnisse zu befragen. |
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(8) |
Die Komission, das Prüfungsadministrationsbüro, der
Prüfnungsort/zentrum und die Zertifizierten Prüfer
sollten nicht zur Verantwortung und Haftung herangezogen
werden für persönliche Sachen der Anwärter die
beschädigt werden oder verloren gehen am Prüfungsort/zentrum
oder Verletzungen oder das Ableben der Anwärter oder
sonstiger Personen am Prüfungsort/zentrum oder während
der Fahrt von/zu Prüfungsort/zentrum. |