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Startseite   Prüfungsbestimmungen   Aufgaben und Verantwortungen der Anwärter

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(1)

Die Anwärter müssen (1) eine ID/Reisepass mit eigenem Foto; und (2) das Musikinstrument (mit Ausnahme des Piano für Pianoklassen Musikprüfung), und einen Schreibstift (für die theoretische Prüfung) zur Prüfung bringen. Anwärter deren ID/Reisepass kein eigenes Foto trägt sollten andere gültige Ausweise (z.B. Führerschein, Studentenausweis) mit dem selben Namen der auf dem Prüfungsanmeldungsformular angeführt ist, mit sich bringen.

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(2)

Die Anwärter müssen zum Prüfungsort/zentrum mindesten 15 Minuten vor der festegesetzten Prüfungs Startzeit erscheinen und sich beim diensthabenden Beamten/Zertifizierten Prüfer melden. Zuspätkommenden wird es nicht erlaubt an der Prüfung teilzunehmen.

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(3)

Für Prüfungen die einen Begleiter erfordern müssen die Anwärter ihre eigenen Begleiter bereitstsellen (der Zertifizierte Prüfer der Komission wird nicht als Begleiter agieren) welche sich nur während ihres Auftrittes im Raum befinden  werden. Der Begleiter sollte ebenfalls 15 Minuten vor der festegesetzten Prüfungs Startzeit am Prüfungsort/zentrum erscheinen.

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(4)

Die Prüfung wird in Deutsch abgehalten (im Wiener Prüfungszentrum) und in Englisch (in Prüfungszentren anderer Länder). Jedoch kann das Prüfungsadministrations Büro in verschieden Ländern erlauben dass die Prüfung in einer anderen Sprache abgehalten wird. Sie werden darauf hingewiesen mit ihrem lokalen Prüfungsadministrations Büro In Kontakt zu treten betreffend der Spracherdordernisse. Die Anwärter werden darauf hingewiesen das zugehörige Unterrichtsprogramm zu studieren und sich mit dem Fachvokabular betreffend scales und arpreggios vertraut zu machen und vor allem mit dem Hörtest.

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(5)

Für die praktische Musikprüfung, die Anwärter sollten sicherstellen dass ihre Musikinstrumente enstprechend gestimmt sind bevor Sie den Prüfungsraum betreten.

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(6)

Wenn eine Prüfungssession auf Grund von schlechtem Wetter oder eines anderen unvorhersehbaren Ereignisses oder einer anderen höheren Gewalt abgesagt werden muss, werden die betroffenen Anwärter  vom Datum, Uhrzeit und Ort der neu angesetzten Session zu einem späteren Zeitpunkt informiert.

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(7)

Den Anwärtern ist es nicht gestattet irgendeinem Zertifizierten Prüfer, egal ob direkt ode indirekt, einen Vorteil oder sonstige Sachzuweisungen anzubieten da dieser Vorgang als Korruption gewärtet wird und dies eine strafbare Handlung ist. Den Anwärtern ist es nicht gestattet die Zertifizierten Prüfer betreffend Ihrer Prüfungsergebnisse zu befragen.

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(8)

Die Komission, das Prüfungsadministrationsbüro, der Prüfnungsort/zentrum und die Zertifizierten Prüfer sollten nicht zur Verantwortung und Haftung herangezogen werden für persönliche Sachen der Anwärter die beschädigt werden oder verloren gehen am Prüfungsort/zentrum oder Verletzungen oder das Ableben der Anwärter oder sonstiger Personen am Prüfungsort/zentrum oder während der Fahrt von/zu Prüfungsort/zentrum.

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Wiener Musik-Prüfungskommission - Vienna Music Examination Board.

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