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ˇ@ ˇ@ Alle Anwärter sind an die Bestimmungen der Wiener Musik-Prüfungskommision gebunden. Die unten angeführten Bestimmungen treffen auf alle Prüfungen und Programme der Komission zu. ˇ@ ˇ@ Für praktische und theoretische Musikprüfungen ˇ@ Anforderung für die Prüfungsanmeldung Richtlinien für die Bewerbung der Prüfung Aufgaben und Verantwortungen der Anwärter ˇ@ ˇ@ ˇ@ Für frühe Musikerziehung in der Kindheit ˇ@ Das Musikerziehungsprogramm in der frühen Kindheit ist nur geeignet für Kleinkinder und Kinder, und es gibt Restriktionen betreffend des zugelassenen Alters in jedem Kursnivel. Keine Prüfung ist erforderlich aber es ist nötig dass die Studenten folgende Voraussetzungen erfüllen um mit dem Zertifikat Musikerziehung in der frühen Kindheit welches von der Komission ausgestellt wird ausgezeichnet zu werden. ˇ@
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