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¡@ ¡@ Nachdem alle Prüfungen (z.B. Zertifizierte Prüfer, Prüfungsorte) im voraus von der Komission arrangiert werden, sind die bezahlten Gebühren in keinem Fall (wie Abberufung, nicht erscheinen, Krankheit,, Neuvereinbarung der Prüfung durch die Anwärter) rückerstattungsfähig und sind nicht übertragbar von einer Prüfung zur anderen oder von einem Anwärter zu einem anderen. ¡@ ¡@ ¡@ ¡@ ¡@ ¡@ ¡@ ¡@
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